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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 07/2026

Diese AGB beschreiben die allgemeinen Rahmenbedingungen für Engineering-, Projektentwicklungs-, Projektsteuerungs- und Koordinationsleistungen der IVATION Engineering GmbH.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der IVATION Engineering GmbH gegenüber Auftraggebern, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Leistungen

IVATION erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Engineering, Projektentwicklung, Genehmigungsmanagement, Projektsteuerung, Baukoordination, technische Koordination, Ausschreibungsvorbereitung und digitale Projektstrukturierung.

Art, Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten und Ergebnisse ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag oder abgestimmten Projektunterlagen.

3. Angebote und Vertragsschluss

Anfragen über Website, Bot oder Kontaktformular sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme, Beauftragung oder eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zustande.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder unvollständige Angaben können Termine, Aufwand und Ergebnisse beeinflussen.

5. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Vergütung, Abrechnung, Nebenkosten und Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Zusatzleistungen, geänderte Anforderungen oder zusätzlicher Koordinationsaufwand können gesondert vereinbart und berechnet werden.

6. Termine und Projektablauf

Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Projekttermine können sich ändern, wenn erforderliche Informationen, Entscheidungen, Genehmigungen oder externe Beiträge nicht rechtzeitig vorliegen.

7. Arbeitsergebnisse und Nutzung

Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den vereinbarten Projektzweck genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten Abstimmung, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

8. Haftung

IVATION haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit haftet IVATION nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.

9. Vertraulichkeit

Projektbezogene Informationen, technische Unterlagen, kaufmännische Informationen und interne Abstimmungen werden vertraulich behandelt, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind oder rechtlich offengelegt werden müssen.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder einer gesonderten Vereinbarung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Sitz: Chemnitz

Hubs/Standorte: Berlin, Bremen, Zürich

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