1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der IVATION Engineering GmbH gegenüber Auftraggebern, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
Stand 07/2026
Diese AGB beschreiben die allgemeinen Rahmenbedingungen für Engineering-, Projektentwicklungs-, Projektsteuerungs- und Koordinationsleistungen der IVATION Engineering GmbH.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen der IVATION Engineering GmbH gegenüber Auftraggebern, soweit im Einzelfall keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
IVATION erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen Engineering, Projektentwicklung, Genehmigungsmanagement, Projektsteuerung, Baukoordination, technische Koordination, Ausschreibungsvorbereitung und digitale Projektstrukturierung.
Art, Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten und Ergebnisse ergeben sich aus Angebot, Leistungsbeschreibung, Vertrag oder abgestimmten Projektunterlagen.
Anfragen über Website, Bot oder Kontaktformular sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Annahme, Beauftragung oder eine gesonderte vertragliche Vereinbarung zustande.
Der Auftraggeber stellt erforderliche Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig bereit. Verzögerungen oder unvollständige Angaben können Termine, Aufwand und Ergebnisse beeinflussen.
Vergütung, Abrechnung, Nebenkosten und Zahlungsfristen richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Zusatzleistungen, geänderte Anforderungen oder zusätzlicher Koordinationsaufwand können gesondert vereinbart und berechnet werden.
Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Projekttermine können sich ändern, wenn erforderliche Informationen, Entscheidungen, Genehmigungen oder externe Beiträge nicht rechtzeitig vorliegen.
Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber für den vereinbarten Projektzweck genutzt werden. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks bedarf einer gesonderten Abstimmung, soweit keine gesetzlichen Rechte entgegenstehen.
IVATION haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Für einfache Fahrlässigkeit haftet IVATION nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
Projektbezogene Informationen, technische Unterlagen, kaufmännische Informationen und interne Abstimmungen werden vertraulich behandelt, soweit sie nicht öffentlich bekannt sind oder rechtlich offengelegt werden müssen.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften oder einer gesonderten Vereinbarung. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.